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   ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07   

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https://dejure.org/2007,44817
ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07 (https://dejure.org/2007,44817)
ArbG Passau, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 Ga 20/07 (https://dejure.org/2007,44817)
ArbG Passau, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 Ga 20/07 (https://dejure.org/2007,44817)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07
    Es ist lediglich mit einer begrenzten inhaltlichen Missbrauchskontrolle verbunden (vgl. etwa BAG, Urt.v. 21.06.1988, Az. 1 AZR 651/86 = BAGE 58, 364 ff.= NJW 1989, 57= NZA 1988, 846= AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Verhandlungen über den Neuabschluss von Tarifverträgen sind während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen üblich, ohne dass daraus Folgerungen für die Zulässigkeit der laufenden Arbeitskampfmaßnahmen gezogen würden (vgl. BAG, Urt.v. 21.06.1988,-Az. 1 AZR 651/86 = BAGE 58, 364 ff. = NJW 1989, 57 = NZA 1988, 846 = AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07
    Allerdings können auch Unterorganisationen einer Gewerkschaft- unbeschadet ihrer unselbständigen Tätigkeit als Organ der Hauptgewerkschaft - dann parteifähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (vgl. etwa das offenbar einen Landesbezirk der NGG betreffende Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31.05.2000, Az. 18 Sa 858/00 = NZA-RR 2000, 535 = AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Insbesondere obliegt dem Landesbezirk nach § 24 Nr. 11 der Satzung der NGG die Führung und der Abschluss von Tarifbewegungen im Landesbezirk, wenn auch im Benehmen mit dem geschäftsführenden Hauptvorstand (vgl. LAG Hamm, Urt.v. 31.05.2000, Az. 18 Sa 858/00 = NZA-RR 2000, 535 = AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 26.02.1964 - 5 AR 66/64

    Arbeitgeberverband - Bezirksleitungen einer Gewerkschaft - Gemeinschaftlicher

    Auszug aus ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07
    Dies gilt nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschl.v. 26.02.1964, Az. 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO m. Anm. Pohle - betr. die Bezirksleitungen einer Gewerkschaft), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH, Entsch.v. 21.03.1972, Az. VI ZR 157/70 = MDR 1972, 859 = DB 1972, 928 - betr. die Bezirksverwaltungen der Deutschen Postgewerkschaft).
  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 157/70
    Auszug aus ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07
    Dies gilt nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschl.v. 26.02.1964, Az. 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO m. Anm. Pohle - betr. die Bezirksleitungen einer Gewerkschaft), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH, Entsch.v. 21.03.1972, Az. VI ZR 157/70 = MDR 1972, 859 = DB 1972, 928 - betr. die Bezirksverwaltungen der Deutschen Postgewerkschaft).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

    Daher kann offen bleiben, ob der körperschaftlich organisierte Landesbezirk nach der NGG-Satzung über eine für die Beteiligtenfähigkeit erforderliche ausreichende Selbständigkeit in der Tarifpolitik verfügt (vgl. dazu BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83, AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; dies bejahend LAG I. 31.05.2000 - 18 Sa 858/00, AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ArbG Passau 02.10.2007 - 1 Ga 20/07, juris).
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